
Norbert Tutsch Consulting – praxisorientierte Zollberatung, Außenwirtschaftsrecht und Verbrauchsteuern
Norbert Tutsch Consulting steht für fundierte, praxisnahe Beratung in allen Fragen des Zollrechts, der Außenwirtschaft und der Verbrauchsteuern. Das Unternehmen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen ebenso wie an Konzerne, die ihre Zoll- und Außenwirtschaftsprozesse rechtssicher und effizient gestalten wollen. Auf der Website präsentiert sich die Beratungspraxis als erfahrene Anlaufstelle für Tarifierung, Export- und Importabwicklung, Exportkontrolle, Präferenzrecht und ein breites Spektrum an Spezialthemen rund um Verbrauchssteuern und Energieabgaben.
Kernkompetenzen und Beratungsansatz
Das Leistungsportfolio von Norbert Tutsch Consulting umfasst sowohl die Beratung zu Einzelfragen im Tagesgeschäft als auch projektorientierte Begleitung bei der Neugestaltung oder Überprüfung von Prozessen. Die Beratung ist stark praxisorientiert ausgelegt – Ziel ist es, Abläufe so zu gestalten, dass sie kostengünstig, rechtskonform und für das operative Geschäft handhabbar bleiben. Dazu zählen etwa die Erstellung von Arbeit- und Organisationsanweisungen, Unterstützung bei Bewilligungsverfahren sowie die Verhandlung mit Behörden. Die Berater bieten zudem Inhouse-Schulungen und interaktive Workshops an, um Mitarbeiter zu schulen und die gesetzliche Aufsichtspflicht des Unternehmens zu unterstützen.
Erfahrung und fachlicher Hintergrund
Das Unternehmen betont eine mehr als 30-jährige Erfahrung im Außenwirtschaftsverkehr. Geschäftsführer Norbert Tutsch bringt einen beruflichen Werdegang mit, der von einem Studium an der Fachhochschule der Bundeszollverwaltung über Tätigkeiten im Abfertigungsdienst bis hin zu leitenden Funktionen in der Industrie (z. B. bei Agfa-Gevaert und BMW) sowie Beratungsmandaten in großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften reicht. Seit 2009 ist Norbert Tutsch als selbstständiger Berater tätig. Diese Kombination aus Verwaltungsausbildung, Industrie-Praxis und Beratungserfahrung bildet die Basis für die angebotenen Leistungen und die Ausrichtung auf praktikable, rechtssichere Lösungen.
Ausfuhrverfahren und Exportabwicklung
Für Unternehmen, die international verkaufen, ist die korrekte Abwicklung von Ausfuhren elementar. Norbert Tutsch Consulting erklärt auf der Website zentrale Fallstricke – etwa die Bedeutung des Sendungswerts für die Pflicht zur Ausfuhranmeldung, die genaue Feststellung, wer außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer ist, und die Konsequenzen fehlerhafter Angaben (Bußgelder, Nachprüfungen). Die Beratung reicht von der regelmäßigen Unterstützung im Tagesgeschäft über die Beantragung von Bewilligungen wie des Status „Zugelassener Ausführer“ bis zur Auswahl und Implementierung geeigneter Softwarelösungen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermeidung von formalen Fehlern, die später zu empfindlichen Sanktionen führen können.
Exportkontrolle und Außenwirtschaftsrecht (AWR)
Die Exportkontrolle ist ein Bereich, den viele Unternehmen unterschätzen. Auf der Website wird besonders hervorgehoben, dass auch vermeintlich zivile Güter genehmigungspflichtig sein können und Embargovorschriften, Personensanktionslisten und US-Reexportbeschränkungen erhebliche Risiken bergen. Die Beratung umfasst die Prüfung von Güterlisten, die Einhaltung von Embargos und Sanktionen, die Implementierung interner Kontrollmechanismen sowie die Erstellung eines Exportkontrollprogramms und eines innerbetrieblichen Compliance-Programms (ICP). Ebenso wird die Pflicht zur Meldung bestimmter Zahlungen an die Bundesbank angesprochen – ein Punkt, der viele Unternehmen überrascht und bei Nichtbeachtung Bußgeldrisiken birgt. Bei Bedarf bietet die Praxis auch simulierte Betriebsprüfungen und Unterstützung bei Selbstanzeigen an.
Tarifierung, Zoll-Check und Zollaudits
Die richtige Einreihung von Waren (Tarifierung) und die Vergabe der statistischen Warennummern sind für die korrekte Abgabenberechnung und die Einhaltung von Vorschriften entscheidend. Norbert Tutsch Consulting führt Tarifierungsleistungen durch und unterstützt bei Zoll-Checks sowie bei der Vorbereitung und Begleitung von Zollprüfungen. Ziel ist es, Fehlerquellen zu finden, Abläufe zu dokumentieren und die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen nachzuziehen – damit das Unternehmen gegenüber Behörden handlungsfähig und angemessen dokumentiert ist. (Details zum Angebot finden sich auf der Website unter den entsprechenden Rubriken.)
Importabwicklung – Verantwortung und Risiken
Die Website macht deutlich, dass die Verantwortung für korrekte Importangaben letztlich beim importierenden Unternehmen verbleibt, auch wenn eine Spedition oder ein Kurier die Anmeldung übernimmt. Das Unternehmen erläutert rechtliche Folgen und neue Regelungen des Unionszollkodex (UZK), insbesondere die Möglichkeit der rückwirkenden Nacherhebung und erhöhte Sanktionsmöglichkeiten. Die Beratung zielt hier darauf ab, das Unternehmen organisatorisch so aufzustellen, dass Risiken minimiert und Mitarbeiter angemessen instruiert sind.
Präferenzrecht, AEO und sonstige Spezialthemen
Weitere Schwerpunkte sind das Präferenzrecht (z. B. ermächtigter Ausführer), die Unterstützung bei AEO-Zertifizierungen sowie spezialisierte Beratung zu Verbrauchssteuern (z. B. Alkohol, Bier, Tabak) und Energieabgaben (Strom- und Energiesteuer, EEG). Auch regulatorische Neuerungen wie die Entwaldungs-Verordnung (EUDR) werden als Themen genannt, zu denen das Unternehmen Beratung anbietet. Diese Spezialisierung macht die Kanzlei zu einem Ansprechpartner für Unternehmen, die neben zollrechtlicher auch steuer- und regulierungsbezogene Fachhilfe benötigen.
Schulungen und Workshops
Praxisnahe Schulungen sind Teil des Angebots. Die Schulungen können als Vortragsveranstaltung oder als interaktiver Workshop vor Ort durchgeführt werden. Damit sollen Mitarbeiter auf den aktuellen Stand gebracht, Prozesse stabilisiert und die gesetzliche Aufsichtspflicht des Unternehmens erfüllt werden. Workshops lassen sich branchenspezifisch ausrichten – z. B. für Maschinenbau, Automobilzulieferer, chemische oder textile Industrie.
Beratung im Konfliktfall – Bußgeldverfahren und Prüfungsbegleitung
Wenn Prüfungen zu Beanstandungen führen, begleitet Norbert Tutsch Consulting Mandanten aktiv – von der Prüfungsvorbereitung über die Begleitung bei Zollprüfungen bis zur Vertretung gegenüber Behörden. Auf der Website wird auch die Unterstützung bei Selbstanzeigen und die Beratung in Bußgeldverfahren thematisiert, um die Folgen von Fehlern zu begrenzen und Abläufe für die Zukunft zu verbessern.
Lokale Präsenz und Kontakt
Die Beratungsstelle führt eine Zentrale in Ergolding (Eschenstraße 15, 84030 Ergolding) und nennt darüber hinaus Telefonnummern für Landshut und München sowie eine Mobilnummer und E-Mail-Adressen für die Kontaktaufnahme. Auf der Website finden sich ein Kontaktformular und klar ausgewiesene Ansprechpartner – damit Interessenten direkt Anfragen zu Dienstleistungen, Schulungen oder konkreter Projektunterstützung stellen können.
Für wen sich die Beratung lohnt
Norbert Tutsch Consulting empfiehlt sich besonders für Unternehmen, die ihre Zoll- und Außenwirtschaftsprozesse rechtssicher strukturieren wollen – sei es zur Vermeidung von Bußgeldern, zur Implementierung effizienter Export-/Importabläufe, zur Vorbereitung auf Zollprüfungen oder zur Einführung interner Compliance- und Exportkontrollprogramme. Der beratende Ansatz ist dabei praxisorientiert und auf die konkrete Umsetzbarkeit im Unternehmen ausgerichtet.
Kontakt & Postanschrift
Norbert Tutsch Consulting
Eschenstr. 15
84030 Ergolding
Mobil: 0151 25991915
Landshut
Tel: 0871/95 35 93 - 7
Fax: 0871/95 35 93 - 8
NTutsch@tutsch-consulting.de
München
Tel: 089/9605-8899
Fax: 089/9605-8595
kontakt.muc@tutsch-consulting.de
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